Antragsformulare zur Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2023
Ausgefüllte Anträge (als PDFs) bitte an antrag@ejessen.de
Beachtet bitte die Hinweise zum Dateiformat der Anträge weiter unten**
Schulungsmaßnahmen:
50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln, 50% Förderung aus städtischen Mitteln nach Abzug der Landesmittel
Bildungsmaßnahmen:
50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln, 50% Förderung aus städtischen Mitteln nach Abzug der Landesmittel
Berechnung der Nettokosten:
Gesamtkosten
minus TN-Beiträge
gleich Nettokosten
Honorare:
Honorare, die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallen, werden nur begrenzt anerkannt:
Bei Tagesveranstaltungen bis 250 €, bei Wochenendmaßnahmen bis 500 €, bei mehrtägigen Maßnahmen bis 750 €.
Sind die Honorarkosten im Ausnahmefall höher, können sie bei entsprechender Begründung in voller Höhe anerkannt werden.
Anschaffungen: werden mit bis zu 400 € anerkannt; Anschaffungen über 400 € können nicht gefördert werden
Ausfallkosten: werden nicht anerkannt
Projekte:
werden in der Regel mit 50% gefördert, Höchstgrenze (Deckelung) bei 1000 Euro bzw. 1500 Euro je nach Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes.
Kooperationsprojekte mit 60%, d.h. die Deckelung wird entsprechend auf 1200 Euro bzw. 1700 Euro angehoben
Anschaffungen: werden bis 400 € anerkannt
Mindestteilnehmendenzahl: Die Maßnahme wird gefördert, wenn mindestens 5 Teilnehmende im Alter zwischen 6 und 26 Jahren aus Essen teilnehmen. Bei inklusiven Maßnahmen müssen die TN aus dieser Altersgruppe mindestens 60% der Gesamtteilnehmenden ausmachen.
Alle geförderten TN müssen aus Essen kommen.
Projekte dürfen ausschließlich in Essen stattfinden (Ausnahme: einzelne Ausflüge im Rahmen der Maßnahme)
Projekte zur schulischen Integration (Hausaufgabenbetreuungsprojekte) werden mit bis zu 50% und einer Deckelung von maximal 5000 Euro gefördert.
Projekte der Themenfelder:
politische und soziale Jugendbildung insbes. Antirassistische Bildung oder queere Jugendprojekte
ökologische Angebote
interkulturelle/interreligiöse Angebote
inklusive Angebote
Angebote zur Partizipation
werden als Kernthemen der Evangelischen Jugend Essen (Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung) vorrangig gefördert.
Bagatellgrenze: Projekte, die weniger als 100 € Förderung erhalten würden, werden nicht gefördert.
Projekte, die aus dem kirchlichen Jugendplan gefördert werden, werden bei Vorliegen eines entsprechenden Verwendungsnachweises gefördert, wenn noch Restmittel nach Auszahlung der regulär bewilligten Maßnahmen verbleiben.
Projekte, die aus dem Landesjugendplan gefördert werden, können nicht aus der Quote eJE gefördert werden, da dies zur Reduzierung des Landeszuschusses und nicht zur Minderung des Eigenanteils führt.
Kurzfreizeiten:
3,00 € pro Tag pro TN bei Vorliegen einer TN-Liste
Ferien vor Ort:
5,00 € pro Tag und TN bei Vorliegen einer tagesaktuellen TN-Liste
1 € zusätzlich bei Kooperation
1€ zusätzlich bei inklusiver Gestaltung
Freizeiten:
5,00 € pro Tag und Teilnehmer*in (Stadt- und Landeszuschuss zusammen); zusätzlich sollen Freizeiten, die in Kooperation von mindestens zwei Gliederungen der Ev. Jugend Essen durchgeführt erhalten 1 € je Tag / TN zusätzlich.
Inklusive Freizeiten können abgerechnet werden, wenn mindestens 60% der Teilnehmenden aus Essen kommen und zwischen 6 und 26 Jahren alt sind.
Internationale Begegnungen:
5,00 € pro Tag und TN
Alle Maßnahmen, bei denen die TN einen PCR-Test benötigen, erhalten bei Antragstellung der IB „zur Übernahme der Kosten eines nachgewiesenen PCR-Tests (erforderlich und belegt) die Kostenübernahme.
Öffentlichkeitsarbeit:
80% bei Projekten der Geschäftsstelle für die EJE; andere mit 50% inkl. ggf. Deckelung bei 1000 Euro/1500 Euro. Projekte von geförderten Jugendhäusern erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn ein entsprechender Verwendungsnachweis vorliegt und noch Restmittel zur Verfügung stehen.
Jugendclubs: Mindestförderung der Clubs mit je 1.200 €, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Offene Arbeit, ÜMI und JuBe: entsprechend der Quotierung und dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses.
Geschäftsstelle: zwischen 45.300 € (Haushaltsplan) und Höchstförderung lt. KJFP
Budget für Themenbezogene Verbandsarbeit:
Für mögliche Thementage, Festivals, Arbeit der Fachgruppen durch die JVV
Werden seitens des Vorstandes bis zu 5000 € reserviert.
Antragstermin 2023: Der Abgabetermin für die Anträge zur Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen wird auf den 20.Januar 2023 (Vorlage im Jugendreferat) festgelegt.
Abgabetermin für die Verwendungsnachweise 2022:
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen müssen sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Jugendreferat eingereicht sein.
Freizeiten müssen spätestens acht Wochen nach Beendigung der Freizeit im Jugendreferat eingereicht sein.
Alle anderen Maßnahmen aus 2022 müssen bis zum 15. Februar 2023 im Jugendreferat vorliegen.
Alle anderen Maßnahmen aus 2023 müssen bis zum 15. Februar 2024 im Jugendreferat vorliegen.
Belege: nur lesbare Belege werden anerkannt; gelochte Belege werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Fehlende Unterlagen: Wenn das Datenblatt (Anzahl, Alter...) fehlt oder unvollständig ist, kann die Maßnahme nicht gefördert werden. Das Gleiche gilt für den fehlenden Nachweis zur Umsetzung des § 72 a (Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse) und/oder das fehlende Formular zur gesammelten Übersicht der Antragstellung durch eine Jugendarbeit (Mittel aus Land, Stadt und Kirchlichem Förderplan) - beide Formulare rechtsverbindlich unterschrieben durch den:die Dienstgeber:in (meist vorsitzende Person des Presbyteriums).
Beide wichtigen Formulare finden sich hier: https://ejessen.de/uebersicht-fristen-fuer-antraege-vns/
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* Abstimmung am 16.11.2022: einstimmig
- Zur vollständigen Antragstellung zunächst das Antragsformular aus dem gewählten Förderbereich ausfüllen (.docx-Datei) und abschließend als PDF Datei speichern – dabei bitte diese Hinweise** beachten.
- Anträge bis zum 20.01.2023 – Antragsfrist im Jugendreferat – von der Dienst-E-Mail ausgehend an antrag@ejessen.de senden.
- Anträge für Bau & Investition bis zum 15.02.2023 – Antragsfrist im Jugendreferat – an antrag@ejessen.de senden.
- Bitte informiert in jedem Fall die zuständige Leitung Eures Anstellungsträgers über die anfallenden Kosten durch den tatsächlichen Eigenanteil.
NEU! Zwei rechtsverbindliche Unterschriften und Übersicht aller Fristen:
Neben den Anträgen, die keine Unterschriften mehr benötigen und bitte per E-Mail eingereicht werden, sind zwei weitere wichtige Formulare einzureichen – bis zum 15.02.2023 – mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Trägers. Diese zwei wichtigen Formulare sowie die Übersicht über alle Fristen finden sich, wenn Du hier auf diesen Text klickst.
** Hinweise zum Dateiformat der Anträge an den städtischen Förderplan:
- Bitte immer zunächst die Word-Datei zur Antragstellung herunterladen, mit Hilfe der Tabulatortaste in den verschiedenen Bereichen ausfüllen, gemäß folgender Vorgabe als PDF abspeichern:
Träger der Maßnahme_Name Jugendhaus oder Jugendarbeit_Art der Maßnahme
Beispiel: KGM XYXY_Jugendhaus XYXY_Freizeit
- Anträge können nur verarbeitet werden, wenn Sie in Druckschrift ausgefüllt (nicht digital handschriftlich) und im korrekten Dateiformat übermittelt wurden – wie gerade beschrieben.
- In einigen Fällen der Antragstellung werden inhaltliche Beschreibungen durch die Geschäftsstelle in digitale Portale der Förderstellen übermittelt. Hierzu benötigt es den digitalen Schriftsatz in Druckschrift, auch als „Fonts“ bekannt (Fonts= digitale Buchstaben über eine Tastatur eingegeben).