KJFP der Stadt Essen 2023*

Antragsformulare zur Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2023

Ausgefüllte Anträge (als PDFs) bitte an antrag@ejessen.de
Beachtet bitte die Hinweise zum Dateiformat der Anträge weiter unten**

  • Vorschau: Antrag Ferien vor Ort 2023.pdf
  • Ferien vor Ort Hinweise.pdf - in Vorbereitung -
  • Download: Antrag Ferien vor Ort 2023.docx
  • Verwendungsnachweis: - in Vorbereitung -
  • TN-Liste: Teilnehmendenliste
  • Vorschau: Antrag Freizeit 2023 LJP & KJFP Stadt Essen.pdf
  • Freizeit Hinweise.pdf - in Vorbereitung -
  • Download: Antrag Freizeit 2023 LJP & KJFP Stadt Essen.docx
  • Verwendungsnachweis: - in Vorbereitung -
  • 2 TN-Listen: aej-Foerderportal - TN-Liste und Teilnehmendenliste
  • Vorschau: Antrag Kurzfreizeiten 2023.pdf
  • Kurzfreizeit Hinweise.pdf - in Vorbereitung -
  • Download: Antrag Kurzfreizeiten 2023.docx
  • Verwendungsnachweis: - in Vorbereitung -
  • TN-Liste: Teilnehmendenliste
  • Schulungsmaßnahmen: 50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln, 50% Förderung aus städtischen Mitteln nach Abzug der Landesmittel
  • Bildungsmaßnahmen: 50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln, 50% Förderung aus städtischen Mitteln nach Abzug der Landesmittel
  • Berechnung der Nettokosten: Gesamtkosten minus TN-Beiträge gleich Nettokosten
  • Honorare: Honorare, die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallen, werden nur begrenzt anerkannt: Bei Tagesveranstaltungen bis 250 €, bei Wochenendmaßnahmen bis 500 €, bei mehrtägigen Maßnahmen bis 750 €. Sind die Honorarkosten im Ausnahmefall höher, können sie bei entsprechender Begründung in voller Höhe anerkannt werden.
  • Anschaffungen: werden mit bis zu 400 € anerkannt; Anschaffungen über 400 € können nicht gefördert werden
  • Ausfallkosten: werden nicht anerkannt
  • Projekte: werden in der Regel mit 50% gefördert, Höchstgrenze (Deckelung) bei 1000 Euro bzw. 1500 Euro je nach Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes. Kooperationsprojekte mit 60%, d.h. die Deckelung wird entsprechend auf 1200 Euro bzw. 1700 Euro angehoben
  • Anschaffungen: werden bis 400 € anerkannt
  • Mindestteilnehmendenzahl: Die Maßnahme wird gefördert, wenn mindestens 5 Teilnehmende im Alter zwischen 6 und 26 Jahren aus Essen teilnehmen. Bei inklusiven Maßnahmen müssen die TN aus dieser Altersgruppe mindestens 60% der Gesamtteilnehmenden ausmachen.
  • Alle geförderten TN müssen aus Essen kommen.
  • Projekte dürfen ausschließlich in Essen stattfinden (Ausnahme: einzelne Ausflüge im Rahmen der Maßnahme)
  • Projekte zur schulischen Integration (Hausaufgabenbetreuungsprojekte) werden mit bis zu 50% und einer Deckelung von maximal 5000 Euro gefördert.
  • Projekte der Themenfelder:
  • politische und soziale Jugendbildung insbes. Antirassistische Bildung oder queere Jugendprojekte
  • ökologische Angebote
  • interkulturelle/interreligiöse Angebote
  • inklusive Angebote
  • Angebote zur Partizipation
  • werden als Kernthemen der Evangelischen Jugend Essen (Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung) vorrangig gefördert.
  • Bagatellgrenze: Projekte, die weniger als 100 € Förderung erhalten würden, werden nicht gefördert.
  • Projekte, die aus dem kirchlichen Jugendplan gefördert werden, werden bei Vorliegen eines entsprechenden Verwendungsnachweises gefördert, wenn noch Restmittel nach Auszahlung der regulär bewilligten Maßnahmen verbleiben.
  • Projekte, die aus dem Landesjugendplan gefördert werden, können nicht aus der Quote eJE gefördert werden, da dies zur Reduzierung des Landeszuschusses und nicht zur Minderung des Eigenanteils führt.
  • Kurzfreizeiten: 3,00 € pro Tag pro TN bei Vorliegen einer TN-Liste
  • Ferien vor Ort: 5,00 € pro Tag und TN bei Vorliegen einer tagesaktuellen TN-Liste 1 € zusätzlich bei Kooperation 1€ zusätzlich bei inklusiver Gestaltung
  • Freizeiten: 5,00 € pro Tag und Teilnehmer*in (Stadt- und Landeszuschuss zusammen); zusätzlich sollen Freizeiten, die in Kooperation von mindestens zwei Gliederungen der Ev. Jugend Essen durchgeführt erhalten 1 € je Tag / TN zusätzlich.
  • Inklusive Freizeiten können abgerechnet werden, wenn mindestens 60% der Teilnehmenden aus Essen kommen und zwischen 6 und 26 Jahren alt sind.
  • Internationale Begegnungen: 5,00 € pro Tag und TN
  • Alle Maßnahmen, bei denen die TN einen PCR-Test benötigen, erhalten bei Antragstellung der IB „zur Übernahme der Kosten eines nachgewiesenen PCR-Tests (erforderlich und belegt) die Kostenübernahme.
  • Öffentlichkeitsarbeit: 80% bei Projekten der Geschäftsstelle für die EJE; andere mit 50% inkl. ggf. Deckelung bei 1000 Euro/1500 Euro. Projekte von geförderten Jugendhäusern erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn ein entsprechender Verwendungsnachweis vorliegt und noch Restmittel zur Verfügung stehen.
  • Jugendclubs: Mindestförderung der Clubs mit je 1.200 €, wenn die Kriterien erfüllt sind.
  • Offene Arbeit, ÜMI und JuBe: entsprechend der Quotierung und dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses.
  • Geschäftsstelle: zwischen 45.300 € (Haushaltsplan) und Höchstförderung lt. KJFP
  • Budget für Themenbezogene Verbandsarbeit:
  • Für mögliche Thementage, Festivals, Arbeit der Fachgruppen durch die JVV Werden seitens des Vorstandes bis zu 5000 € reserviert.
  • Antragstermin 2023: Der Abgabetermin für die Anträge zur Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen wird auf den 20.Januar 2023 (Vorlage im Jugendreferat) festgelegt.
  • Abgabetermin für die Verwendungsnachweise 2022:
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen müssen sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Jugendreferat eingereicht sein.
  • Freizeiten müssen spätestens acht Wochen nach Beendigung der Freizeit im Jugendreferat eingereicht sein.
  • Alle anderen Maßnahmen aus 2022 müssen bis zum 15. Februar 2023 im Jugendreferat vorliegen.
  • Alle anderen Maßnahmen aus 2023 müssen bis zum 15. Februar 2024 im Jugendreferat vorliegen.
  • Belege: nur lesbare Belege werden anerkannt; gelochte Belege werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Fehlende Unterlagen: Wenn das Datenblatt (Anzahl, Alter...) fehlt oder unvollständig ist, kann die Maßnahme nicht gefördert werden. Das Gleiche gilt für den fehlenden Nachweis zur Umsetzung des § 72 a (Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse) und/oder das fehlende Formular zur gesammelten Übersicht der Antragstellung durch eine Jugendarbeit (Mittel aus Land, Stadt und Kirchlichem Förderplan) - beide Formulare rechtsverbindlich unterschrieben durch den:die Dienstgeber:in (meist vorsitzende Person des Presbyteriums).
  • Beide wichtigen Formulare finden sich hier: https://ejessen.de/uebersicht-fristen-fuer-antraege-vns/
  • ___
  • * Abstimmung am 16.11.2022: einstimmig
    • Zur vollständigen Antragstellung zunächst das Antragsformular aus dem gewählten Förderbereich ausfüllen (.docx-Datei) und abschließend als PDF Datei speichern – dabei bitte diese Hinweise** beachten.
    • Anträge bis zum 20.01.2023 – Antragsfrist im Jugendreferat – von der Dienst-E-Mail ausgehend an antrag@ejessen.de senden.
    • Anträge für Bau & Investition bis zum 15.02.2023 – Antragsfrist im Jugendreferat – an antrag@ejessen.de senden.
    • Bitte informiert in jedem Fall die zuständige Leitung Eures Anstellungsträgers über die anfallenden Kosten durch den tatsächlichen Eigenanteil.

    NEU! Zwei rechtsverbindliche Unterschriften und Übersicht aller Fristen:
    Neben den Anträgen, die keine Unterschriften mehr benötigen und bitte per E-Mail eingereicht werden, sind zwei weitere wichtige Formulare einzureichen – bis zum 15.02.2023 – mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Trägers. Diese zwei wichtigen Formulare sowie die Übersicht über alle Fristen finden sich, wenn Du hier auf diesen Text klickst.

     

    ** Hinweise zum Dateiformat der Anträge an den städtischen Förderplan:

    • Bitte immer zunächst die Word-Datei zur Antragstellung herunterladen, mit Hilfe der Tabulatortaste in den verschiedenen Bereichen ausfüllen, gemäß folgender Vorgabe als PDF abspeichern:
      Träger der Maßnahme_Name Jugendhaus oder Jugendarbeit_Art der Maßnahme
      Beispiel: KGM XYXY_Jugendhaus XYXY_Freizeit
    • Anträge können nur verarbeitet werden, wenn Sie in Druckschrift ausgefüllt (nicht digital handschriftlich) und im korrekten Dateiformat übermittelt wurden – wie gerade beschrieben.
    • In einigen Fällen der Antragstellung werden inhaltliche Beschreibungen durch die Geschäftsstelle in digitale Portale der Förderstellen übermittelt. Hierzu benötigt es den digitalen Schriftsatz in Druckschrift, auch als „Fonts“ bekannt (Fonts= digitale Buchstaben über eine Tastatur eingegeben).