KJFP der Stadt Essen 2025*

Antragsformulare zur Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2025

Ausgefüllte Anträge (als PDFs) bitte an antrag@ejessen.de
Beachtet bitte die Hinweise zum Dateiformat der Anträge weiter unten**

In dem Dokument "Grundlagen zur Antragstellung und Verteilung der Quote für das Förderjahr 2026" findest du den gesamten Ablauf von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Außerdem werden die geltenden Rahmenbedingungen erklärt, die einzelnen Förderbereiche mit ihren Voraussetzungen vorgestellt sowie die inhaltlichen Schwerpunkte (Kernthemen) erläutert, die bei der Priorisierung der Anträge berücksichtigt werden. Das Dokument dient dir als zentrale Orientierung und Grundlage für eine faire, transparente und nachvollziehbare Vergabe der Fördermittel.

 

Wichtig: Wie im Dokument beschrieben, musst du zusätzlich zur Antragstellung eine "Übersicht aller gestellten Anträge deiner Jugendarbeit" – inklusive verbindlicher Priorisierung (vgl. Kapitel 3.8) – im Original und rechtsverbindlich unterschrieben in der Geschäftsstelle einreichen. Ohne diese Unterlage kann der Vorstand nicht über eine Förderung entscheiden!

Förderpläne

Antragsfrist Verwendungsnachweis Verwendungsnachweisfrist

KJFP des Landes NRW / LVR

07.12.2025 im Jugendreferat Die fördernde Stelle teilt mit… …bis wann der VN einzureichen ist.

Kirchlicher Förderplan (EKiR)

07.12.2025 im Jugendreferat Die fördernde Stelle teilt mit… …bis wann der VN einzureichen ist.

KJFP der Stadt Essen (Investitionen & Bau)

18.01.2026 im Jugendreferat Die fördernde Stelle teilt mit… …bis wann der VN einzureichen ist.

KJFP der Stadt Essen (Maßnahmen & Projekte)

07.12.2025 im Jugendreferat Verwendungsnachweise für Jugendhäuser, Jugendclubs, Projekte und Maßnahmen 2025 sind… bis 01.03.2026  einzureichen.
Verwendungsnachweise für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sind… spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
Verwendungsnachweise für Freizeiten sind… spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
  • Zur vollständigen Antragstellung zunächst das Antragsformular aus dem gewählten Förderbereich ausfüllen und abschließend als PDF Datei speichern – dabei bitte diese Hinweise** beachten.
  • Anträge bis zum 10.02.2025 – Antragsfrist im Jugendreferat – von der Dienst-E-Mail ausgehend an antrag@ejessen.de senden.
  • Anträge für Investitionen (ehem. Bau & Investition) bis zum 15.01.2025 – Antragsfrist im Jugendreferat – an antrag@ejessen.de senden.
  • Bitte informiert in jedem Fall die zuständige Leitung Eures Anstellungsträgers über die anfallenden Kosten durch den tatsächlichen Eigenanteil.

VORAUSSETZUNGEN: Zwei rechtsverbindliche Unterschriften incl. Übersicht aller eingereichter Anträge:
Neben den Anträgen, die keine Unterschriften mehr benötigen und bitte per E-Mail eingereicht werden, sind zwei weitere wichtige Formulare einzureichen – bis zum 15.02.2025 – mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Trägers. Diese zwei wichtigen Formulare sowie die Übersicht über alle Fristen finden sich, wenn Du hier auf diesen Text klickst.

 

** Hinweise zum Dateiformat der Anträge an den städtischen Förderplan:

  • Anträge bitte immer gemäß folgender Vorgabe als PDF abspeichern:
    Träger der Maßnahme_Name Jugendhaus oder Jugendarbeit_Art der Maßnahme
    Beispiel: KGM XYXY_Jugendhaus XYXY_Freizeit
  • Anträge können nur verarbeitet werden, wenn Sie in Druckschrift ausgefüllt (nicht digital handschriftlich) und im korrekten Dateiformat übermittelt wurden – wie gerade beschrieben.
  • In einigen Fällen der Antragstellung werden inhaltliche Beschreibungen durch die Geschäftsstelle in digitale Portale der Förderstellen übermittelt. Hierzu benötigt es den digitalen Schriftsatz in Druckschrift, auch als „Fonts“ bekannt (Fonts= digitale Buchstaben über eine Tastatur eingegeben).
  • Handschriftlich ausgefüllte Anträge oder Verwendungsnachweise auf Papier können nicht verarbeitet werden.