Kirchlicher Förderplan EKiR 2023*

Antragsformulare zur Förderung über den Förderplan für die Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für das Haushaltsjahr 2023

Ausgefüllte Anträge (als PDFs) bitte an antrag@ejessen.de
Beachtet bitte die Hinweise zum Dateiformat der Anträge weiter unten**

 

  • Zur vollständigen Antragstellung zunächst das Antragsformular aus dem gewählten Förderbereich ausfüllen (beschreibbare .pdf-Datei) und abschließend speichern (als PDF) – dabei bitte diese Hinweise** beachten.
  • Anträge bis zum 10.01.2023 – Antragsfrist im Jugendreferat – von der Dienst-E-Mail ausgehend an antrag@ejessen.de senden.
  • Die abschließende rechtsverbindliche Unterschrift erfolgt durch die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend Essen.
  • Bitte informiert in jedem Fall die zuständige Leitung Eures Anstellungsträgers über die anfallenden Kosten durch den tatsächlichen Eigenanteil.

NEU! Zwei rechtsverbindliche Unterschriften und Übersicht aller Fristen:
Neben den Anträgen, die keine Unterschriften mehr benötigen und bitte per E-Mail eingereicht werden, sind zwei weitere wichtige Formulare einzureichen – bis zum 15.02.2023 – mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Trägers. Diese zwei wichtigen Formulare sowie die Übersicht über alle Fristen finden sich, wenn Du hier auf diesen Text klickst.

 

** Hinweise zum Dateiformat der Anträge an den Kirchlichen Förderplan:

  • Die beschreibbare PDF-Datei zur Antragstellung ausfüllen und bitte gemäß folgender Vorgabe als PDF abspeichern:
    Träger der Maßnahme_Name Jugendhaus oder Jugendarbeit_Nummer der Position_Titel der Maßnahme
    Beispiel: KGM XYXY_Jugendhaus XYXY_PositionVII_Nachhaltigkeitsziel Nr. 10: Weniger Ungleichheiten
  • Anträge können nur verarbeitet werden, wenn Sie in Druckschrift ausgefüllt (nicht digital handschriftlich) und im korrekten Dateiformat übermittelt wurden – wie gerade beschrieben.
  • In einigen Fällen der Antragstellung werden inhaltliche Beschreibungen durch die Geschäftsstelle in digitale Portale der Förderstellen übermittelt. Hierzu benötigt es den digitalen Schriftsatz in Druckschrift auch als „Fonts“ bekannt (Fonts= digitale Buchstaben über eine Tastatur eingegeben) .