Grundlagen zur Verteilung der Quote

Grundlagen zur Verteilung der Quote der Evangelischen Jugend für 2023*:

  • Schulungsmaßnahmen:
    50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln
    50% – Förderung nach Abzug der Landesmittel
  • Bildungsmaßnahmen:
    50% anteilig an den Nettokosten aus Landesmitteln
    50% – Förderung nach Abzug der Landesmittel
  • Berechnung der Nettokosten:
    Gesamtkosten
    minus TN-Beiträge
    gleich Nettokosten
  • Honorare:
    Honorare, die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallen, werden nur begrenzt anerkannt:’
    Bei Tagesveranstaltungen bis 250 €
    Bei Wochenendmaßnahmen bis 500 €
    Bei mehrtägigen Maßnahmen bis 750 €
    Sind die Honorarkosten im Ausnahmefall höher, können sie bei entsprechender Begründung in voller Höhe anerkannt werden.
  • Anschaffungen: werden mit bis zu 400 € anerkannt; Anschaffungen über 400 € können nicht gefördert werden
  • Ausfallkosten: werden nicht anerkannt
  • Projekte:
    werden in der Regel mit 50% gefördert, Höchstgrenze (Deckelung) bei 1000 Euro bzw. 1500 Euro je nach Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes.
    Kooperationsprojekte mit 60%, d.h. die Deckelung wird entsprechend auf 1200 Euro bzw. 1700 Euro angehoben
  • Anschaffungen: werden bis 400 € anerkannt
  • Mindestteilnehmendenzahl: Die Maßnahme wird gefördert, wenn mindestens 5 Teilnehmende im Alter zwischen 6 und 26 Jahren aus Essen teilnehmen. Bei inklusiven Maßnahmen müssen die TN aus dieser Altersgruppe mindestens 60% der Gesamtteilnehmenden ausmachen.
  • Alle geförderten TN müssen aus Essen kommen.
  • Projekte dürfen ausschließlich in Essen stattfinden (Ausnahme: einzelne Ausflüge im Rahmen der Maßnahme)
  • Projekte zur schulischen Integration (Hausaufgabenbetreuungsprojekte) werden mit bis zu 50% und einer Deckelung von maximal 5000 Euro gefördert.
  • Projekte der Themenfelder:
  • politische und soziale Jugendbildung insbes. Antirassistische Bildung oder queere Jugendprojekte
  • ökologische Angebote
  • interkulturelle/interreligiöse Angebote
  • inklusive Angebote
  • Unterstützung der sozialen, schulischen und arbeitsweltbezogenen Integration
  • Angebote zur Partizipation
  • werden als Kernthemen der Evangelischen Jugend Essen (Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung) vorrangig gefördert.
  • Bagatellgrenze: Projekte, die weniger als 100 € Förderung erhalten würden, werden nicht gefördert.
  • Projekte, die aus dem kirchlichen Jugendplan gefördert werden, werden bei Vorliegen eines entsprechenden Verwendungsnachweises gefördert, wenn noch Restmittel nach Auszahlung der regulär bewilligten Maßnahmen verbleiben.
  • Projekte, die aus dem Landesjugendplan gefördert werden, können nicht aus der Quote eJE gefördert werden, da dies zur Reduzierung des Landeszuschusses und nicht zur Minderung des Eigenanteils führt.
  • Kurzfreizeiten:
    3,00 € pro Tag pro TN bei Vorliegen einer TN-Liste
  • Ferien vor Ort:
    5,00 € pro Tag und TN bei Vorliegen einer tagesaktuellen TN-Liste
    1 € zusätzlich bei Kooperation
    1€ zusätzlich bei inklusiver Gestaltung
  • Freizeiten:
    5,00 € pro Tag und Teilnehmer*in (Stadt- und Landeszuschuss zusammen); zusätzlich sollen Freizeiten, die in Kooperation von mindestens zwei Gliederungen der Ev. Jugend Essen durchgeführt erhalten 1 € je Tag / TN zusätzlich.
  • Inklusive Freizeiten können abgerechnet werden, wenn mindestens 60% der Teilnehmenden aus Essen kommen und zwischen 6 und 26 Jahren alt sind.
  • Internationale Begegnungen:
    5,00 € pro Tag und TN
  • Alle Maßnahmen, bei denen die TN einen PCR-Test benötigen, erhalten bei Antragstellung der IB „zur Übernahme der Kosten eines nachgewiesenen PCR-Tests (erforderlich und belegt) die Kostenübernahme.
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    80% bei Projekten der Geschäftsstelle für die EJE; andere mit 50% inkl. ggf. Deckelung bei 1000 Euro/1500 Euro. Projekte von geförderten Jugendhäusern erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn ein entsprechender Verwendungsnachweis vorliegt und noch Restmittel zur Verfügung stehen.
  • Jugendclubs: Mindestförderung der Clubs mit je 1.200 €, wenn die Kriterien erfüllt sind.
  • Offene Arbeit, ÜMI und JuBe: entsprechend der Quotierung und dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses.
  • Geschäftsstelle: zwischen 45.300 € (Haushaltsplan) und Höchstförderung lt. KJFP
  • Budget für Themenbezogene Verbandsarbeit:
  • Für mögliche Thementage, Festivals, Arbeit der Fachgruppen durch die JVV
    Werden seitens des Vorstandes bis zu 5000 € reserviert.
  • Antragstermin 2023: Der Abgabetermin für die Anträge an den Kinder- und Jugendförderplan wird auf den 20.Januar 2023 festgelegt.

  • Abgabetermin für die Verwendungsnachweise 2022:
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen müssen! sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Jugendreferat eingereicht sein.
  • Freizeiten müssen spätestens acht Wochen nach Beendigung der Freizeit im Jugendreferat eingereicht sein.
  • Alle anderen Maßnahmen aus 2022 müssen bis zum 28. Februar 2022 im Jugendreferat vorliegen.
  • Belege: nur lesbare Belege werden anerkannt; gelochte Belege werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Fehlende Unterlagen:
  • Wenn das Datenblatt (Anzahl, Alter…) fehlt oder unvollständig ist, kann die Maßnahme nicht gefördert werden. Das Gleiche gilt für den fehlenden Nachweis zur Umsetzung des § 72 a (Führungszeugnisse).
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  • * Abstimmung am 16.11.2022: einstimmig